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Projektabwicklung

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Die folgenden Informationen, Vorlagen und Arbeitsbehelfe sollen Ihnen die Initiierung, Antragstellung und Durchführung von LEADER-Projekten erleichtern. Für weitere Informationen steht Ihnen jederzeit das LAG-Management Vorarlberg zur Verfügung.

Kontakt:
Entwicklungsverein Natur- und Kulturerbe Vorarlberg
Montafonerstraße 21, 6780 Schruns
Tel: 05556/72132
Fax: 05556/72132-9
Email: leader@leader-vlbg.at


Übersicht der Arbeitsbehelfe:


Vorlage Projektanmeldung File downloaden
Vorlage Projektantrag inkl. Kalkulationsmodell (EXCEL) (Achtung: neues einheitliches Formular!) File downloaden
Bewertungsschema Proje File downloaden

Vertragliche Grundlagen:
Verpflichtungserklärung
Projektbegleiter-Vereinbarung
Finanzierungsvereinbarung
Eigenerklärung
 

Idealtypischer Projektablauf:

  1. Einordnung der Projektidee
  2. Projektanmeldung
  3. Bewertung des Projektantrags in der LAG-Vorarlberg
  4. Aufbereitung der Idee zum Antrag
  5. Zusammenfassung Ablauf der Antragsstellung
  6. Vertragliche Grundlagen
  7. End-Check
  8. Einreichung des Antrags
  9. Projektbeurteilung
  10. Projektdurchführung und -abrechnung
  11. Häufig gestellte Fragen
 

1. Einordnung der Projektidee

Am Beginn steht Ihre Projektidee und vielleicht Partner mit denen Sie ein Projekt durchführen möchten. Zur Umsetzung eines Projektes im Rahmen des LEADER+ Programms Vorarlberg gilt es zuerst zu prüfen, ob das Gebiet, in dem das Projekt durchgeführt werden soll, überhaupt im LEADER+ Gebiet Vorarlberg liegt bzw. den Strategien und Zielen des Regionalen Entwicklungsplans Vorarlberg (REP) 2000 - 2006 entspricht. (Regionaler Entwicklungsplan)

Wir empfehlen Ihnen, sich Zeit zu nehmen, bereits eingereichte Anträge zu lesen und zu vergleichen. (Übersicht der laufenden LEADER+ Projekte). Darüber hinaus verweisen wir auf das nationale LEADER-Programm (Nationales LEADER-Programm), sowie auf die EU-Politiken im Zusammenhang mit LEADER+. (Link EU zu LEADER+).

Entspricht die Projektidee sowohl dem Zielgebiet als auch den Intentionen des REP ist der nächste Schritt die Einordnung dieser Idee in eines der Schlüsselprojekte. 
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2. Projektanmeldung

Stimmt Ihre Projektidee mit den Inhalten und Zielen eines der Schlüsselprojekten überein, empfiehlt es sich, dass Sie bereits eine Projektanmeldung erstellen und Sie Ihr Projekt anhand dieser dem Entwicklungsverein Natur- und Kulturerbe Vorarlberg vorstellen.

In der nächsten darauffolgenden LEADER-Kreissitzung (= thematische Arbeitsgruppe für ein Schlüsselprojekt) wird Ihr Projekt vorgestellt und durch den zutreffenden LEADER-Kreis bewertet. Der LEADER-Kreis als landesweite Gruppe hat die Aufgabe, den Projektwerber fachlich und inhaltlich zu unterstützen und Synergien aufgrund weiterer Initiativen in dem Themenbereich nutzbar zu machen. Der LEADER-Kreis ist also ein Fach- und Beratungsorgan für den Antragssteller.

Erreicht das Projekt mehr als 10 Punkte (siehe Bewertungsschema) kann das Projekt angemeldet werden. Die Projektanmeldung kann direkt durch den Projektträger oder durch das LAG-Management an die Programmverantwortliche Landesstelle (=PVL) gesendet werden. Der Projektanmeldung ist die Bewertung durch den LEADER-Kreis beizulegen. Die Bewertung erhalten Sie vom LAG-Management.

Diese Projektanmeldung an die PVL ist ein sehr wichtiger Schritt!!!
Zweck der Projektanmeldung: Sendet ein Projektträger vor der Hauptantragsstellung eine Projektanmeldung an die PVL, sind Projektkosten bis zu 6 Monate vor dem Eingang eines Projektantrags förderfähig. Ergeht keine Projektanmeldung an die PVL, sind die Kosten erst ab Eingang des Projektantrags förderfähig!!!

Beispiel:
Eine Initiativgruppe sendet eine Projektanmeldung im Dezember 2001 an die PVL, bis zur Finalisierung des Hauptantrags vergehen jedoch noch einige Monate. Der Hauptantrag könnte theoretisch erst im Mai 2002 gestellt werden, Projektkosten wären jedoch ab dem Eingang der Projektanmeldung bereits förderfähig.

In dieser Phase bieten wir Ihnen die Möglichkeit, direkt Kontakt mit dem LAG-Management (Entwicklungsverein Natur- und Kulturerbe Vorarlberg, Montafonerstraße 21, 6780 Schruns, Tel: 05556/72132, Fax: 05556/72132-9, e-mail: leader@leader-vlbg.at) aufzunehmen, dieses berät Sie gerne. Das LAG-Management berät Sie hinsichtlich inhaltlichen und formalen Kriterien sowie über den Ablauf einer Antragsstellung. Das LAG-Management informiert Sie dann auch, wann die nächste LEADER-Kreissitzung des entsprechenden Schlüsselprojekts stattfinden wird, damit Sie dort Ihr Projekt vorstellen können. Sie können das Projekt selbst in der LEADER-Kreissitzung vorstellen oder das LAG-Management beauftragen, dies für Sie zu übernehmen.
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3. Bewertung des Projektantrags in der LAG-Vorarlberg

Falls der LEADER-Kreis beschlossen hat, dass das Projekt zur Förderung empfohlen werden soll, wird dieses vom LEADER-Kreis Sprecher in der nächst folgenden LAG-Sitzung der LAG-Vorarlberg vorgestellt. Die LAG-Vorarlberg bewertet ihrerseits wieder das Projekt anhand des standardisierten Bewertungsschemas. Erreicht das Projekt auch in der LAG-Vorarlberg mehr als 10 Punkte in der Bewertung wird es i.d.R. von der LAG zur Förderung empfohlen.

Die regionale Entwicklung ist naturgemäß themenübergreifend, so ist es die Aufgabe der LAG-Vorarlberg, Synergien zwischen den Projekten zu evaluieren und den Antragsteller im Bezug auf Projektkooperationen bzw. die Nutzung von Synergien zu beraten. Darüber hinaus ist es die Aufgabe der LAG-Vorarlberg, die werbenden Projekte politisch zu unterstützen und die Rahmenbedingungen, soweit dies beeinflussbar ist, für die werbende Projektgruppe zu verbessern. Sollte das Projektvorhaben negativ bewertet werden, so wird dies dem Antragssteller schriftlich und mit Begründung mitgeteilt. Anmerkung: Mit der Beurteilung übernimmt die LAG keine Verantwortung hinsichtlich Inhalt und Finanzierung, dies obliegt ausschließlich dem Projektträger (=Antragssteller).

Wird das Projekt durch die LAG zur Förderung empfohlen, kann der Projektträger den Projektantrag finalisieren. Der fertiggestellte Projektantrag muss durch den Entwicklungsverein Natur- und Kulturerbe Vorarlberg unterzeichnet werden und wird dann direkt an die PVL gesendet.
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4. Aufbereitung der Idee zum Antrag

Die Aufbereitung einer Idee zum Antrag erfordert einen nicht zu unterschätzenden Aufwand. Dieser ergibt sich aus der Tatsache, dass die Aufgaben beschrieben und die Kosten verifiziert werden müssen. Spätestens bei der Antragsstellung an die Förderstelle (PVL), sind dem Antrag für wesentliche Leistungsteile Angebote beizulegen. Das vom Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft geforderte Formular für den Projektantrag wurde erstmalig im Dezember 2001 an alle LEADER+ Stellen gesendet - sämtliche Projektanträge müssen mit diesem Formular an die zuständige PVL (Agrarbezirksbehörde) gesendet werden. Das LAG Management hat das Antragsformular durch ein Kalkulationsmodell ergänzt.

Fragen zum Antragsformular und dem Kalkulationsmodell beantwortet Ihnen das LAG-Management gerne!

Es empfiehlt sich, den Antrag als dynamisch gestalteten Entwicklungsprozess innerhalb der Gruppe an beteiligten Personen zu gestalten. Auch hier unterstützt das LAG-Management die werbende Gruppe in Form der Moderation von Arbeitssitzungen.
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5. Zusammenfassung Ablauf der Antragsstellung

  • Projektidee einer Initiativegruppe 

  • Konkretisierung der Idee - Erstellung einer Projektanmeldung
 
  • Entwicklungsverein kontaktieren
 
  • Vorstellung und Bewertung des Projektes im LEADER-Kreis
 
  • Bei positiver Bewertung: Projektanmeldung an die PVL durch den Projektträger selbst oder den Entwicklungsverein

  • Erarbeitung eines Projektantrags

  • Vorstellung und Bewertung des Projektes durch die LAG

  • Bei positiver Bewertung: Projektantrag an die PVL durch den Entwicklungsverein

  • Beurteilung durch die PVL

  • Förderzusage oder Ablehnung


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6. Vertragliche Grundlagen

Wer hat mit wem was zu vereinbaren? Das ist hier die Frage.

Projektbegleiter-Vereinbarung:
Es darf davon ausgegangen werden, dass jedes LEADER-Projekt einer professionellen Begleitung bedarf. Als Projektträger bzw. Antragssteller sind Sie angehalten, ein Angebot zur Projektbegleitung einzuholen. Verwenden Sie den Projektentwurf als Grundlage für die Einholung eines Angebots oder erarbeiten Sie den Projektantrag mit einem Ihrer vertrauten Dienstleister mit Projekterfahrung. Sollten Sie es nicht als sinnvoll erachten, ein alternatives Angebot einzuholen, so ist dies gegenüber der Förderstelle (PVL) zu begründen. Zum Beispiel könnte eine Begründung lauten: "Der für das Projekt vorgesehene Projektbegleiter ist thematisch mit dem Vorhaben vertraut, gilt als Experte auf dem Gebiet ..., wir müssen daher annehmen, dass uns alternative Anbieter nicht adäquat in Sachen Know-how bedienen können. Darüber hinaus halten wir fest, dass die angebotenen Tagsätze den allgemeinen Empfehlungen der EU entsprechen".

Haben Sie sich für einen Projektleiter entschieden, ist mit diesem eine Projektbegleiter-Vereinbarung abzuschließen. Verwenden Sie dazu die standardisierte Projektbegleiter-Vereinbarung, sie ist Bestandteil der Antragsstellung. Bitte beachten Sie, dass diese Vorlage der Vereinbarung ein Vorschlag ist, diese kann selbstverständlich zwischen dem Projektträger und dem Projektträger noch individuell angepasst und ergänzt werden.

Finanzierungs-Vereinbarung bzw. Eigenerklärung:
Vor Antragsstellung ist die Firnanzierung der Eigenmittel abzusichern. Da LEADER Projekte nicht zu 100 % gefördert werden, müssen die Eigenmittel entweder vom Projektträger selbst (Eigenerklärung) oder von Partnerorganisationen oder anderen Projektgönnern aufgebracht werden. Haben Sie einen Finanzierungspartner gefunden, empfiehlt es sich, die zugesagte Projektbeteiligung schriftlich zu fixieren. Verwenden Sie dazu die standardisierte Vereinbarung.
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7. End-Check

Es lohnt sich, den fertigen Projektvorschlag durch das LAG-Management abschließend prüfen zu lassen. Dieses stellt fest, ob die Vorlagen richtig ausgefüllt sind, kleine Verbesserungen angebracht werden können und die vertraglichen Grundlagen erfüllt sind.
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8. Einreichung des Antrags

Nachdem die vertraglichen Grundlagen erfüllt sind kann der Projektantrag zur Förderung bei der Programmverantwortlichen Landesstelle (PVL) eingereicht werden. Die Antragsstellung muss immer durch die LAG erfolgen und nicht durch den Projektträger direkt!!!! Jeder Antrag muss durch die LAG unterzeichnet werden, weshalb die direkte Übersendung durch die LAG dann kein Problem ist.
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9. Projektbeurteilung

Das Projekt wird nach Einreichung von der PVL geprüft. Wird das Projekt positiv bewertet, erfolgt eine entsprechende schriftliche Förderzusage an den Projektträger. Die Förderzusage ergeht in Kopie ebenfalls an den Entwicklungsverein Natur- und Kulturerbe Vorarlberg. Bei negativer Beurteilung erhält der Projektträger ebenfalls eine schriftliche Benachrichtigung. Das Projekt erhält in diesem Fall keine Förderungen aus dem LEADER+ Programm.
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10. Projektdurchführungn und -abrechnung

Nach Erhalt der Förderzusage kann mit dem Projekt gestartet werden. Das Projekt wird entsprechend der Planung im Projektantrag gestartet. Ist im Laufe der Projektdurchführungen erkennbar, dass das Projekt einer Änderung bedarf, nützen Sie das Service des LAG-Managements. Jedenfalls ist sicher zu stellen, dass die PVL über die Änderungen unterrichtet wird. In der Regel wird nach Abschluss des Projekts die Förderfähigkeit, die sich durch die Änderungen ergeben, festgestellt. Wie auch in anderen Förderprogrammen gibt es keinen rechtlichen Anspruch des Antragsstellers auf die Auszahlung von Fördermitteln.

Im Verlaufe des Projekts fallen für den Projektträger Kosten an. Die eingehenden Rechnungen werden vom Projektträger bezahlt. Die Rechnungen als auch der Nachweis der Zahlung (bestätigter Bankbeleg oder Auszug der elektronischen Überweisung) sind die Grundlagen für die Projektabrechnung. Die Projektabrechnung kann vom Projektträger selbst durchgeführt werden. Ein Service des LAG-Managements besteht darin, die Projektabrechnung durch einen Dienstleister zu organisieren. Diese Leistung ist jedoch kostenpflichtig und muss vom Projektträger entsprechend beauftragt werden. Auch werden durch den Projektträger bzw. dessen Projektbegleiter die laufenden Projektberichte dem LAG-Management zur Verfügung gestellt. Diese werden zusammen mit den Rechnungsbelegen im Anhang zu einem Antrag auf Auszahlung der Förderungen der PVL übergeben.

Hinweise für die Abrechnung siehe dazu bitte Abrechnung

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11. Häufig gestellte Fragen

ALLGEMEIN Für was steht die Abkürzung LEADER?
LEADER =Liaison entre Actions de Développement de l’Economie Rural
wörtlich übersetz: Verbindungen zwischen Maßnahmen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft
frei übersetzt: Branchenübergreifende Initiativen zur Entwicklung der ländlichen Gebiete

Was heißt dieAbkürzung LAG im Zusammenhang mit LEADER+?

Dies bedeutet Lokale Aktionsgruppe. Die Lokale Aktionsgruppe hat ein Regionales Entwicklungsprogramm (REP) ausgearbeitet und als förderfähiges Programm von den nationalen und den Stellen der EU bestätigt erhalten.

PROJEKTORIENTIERTE FRAGEN Wer kann ein Projekt zur Förderung im Rahmen des LEADER+ Programms beantragen?
Jede juristische Person aus dem Fördergebiet kann ein Projekt zu Förderung beantragen, bevorzugt sind jedoch Projektträger, deren Projektvorhaben auf die gemeinschaftliche Entwicklung ausgerichtet ist und dadurch die Projektergebnisse mehreren Organisationen, respektive der Region zu Gute kommt.

Sind die Projektergebnisse ausschließlich dem Projektträger zugänglich?

Eine Grundstrategie von LEADER ist die Übertragbarkeit. Ein Bewertungskriterium ist die Innovation eines Projektes, Beispielhaftigkeit und die Übertragbarkeit auf andere Organisationen und Regionen. Es ist eine erklärte Absicht, die Projektergebnisse zu veröffentlichen und dadurch Initiativen in anderen Regionen zu stimulieren.

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Erstellt von: solution2u
Zuletzt verändert: 24.01.2005 16:00