Geschäftsordnung
Grundlagen | ||||||||||||||||||||||
a) Statuten des Vereins gemäß Bestandsbescheinigung Nr.
Vr-42/2001 der Sicherheitsdirektion Bregenz. b) Regionaler Entwicklungsplan der LAG-Vorarlberg gemäß Beschluss der Vollversammlung vom 18.05.01. Ziel der Geschäftsordnung ist es, ergänzend zu den Statuten interne Abläufe festzuschreiben und nachvollziehbar zu dokumentieren. |
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1. Zusammensetzung, Kompetenzen und Aufgaben der Organe |
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Mitglieder,
Vollversammlung: Der Verein wurde von den Regionalplanungsgemeinschaften der Talschaften Vorarlbergs gegründet. Angrenzende Gemeinden die keiner REGIO angehören können dem Verein durch Beitrittserklärung und Gemeinderatsbeschluss schon bei der Gründung beitreten. Die Gründer des Vereins nehmen auf Antrag neben weiteren Gemeinden auch Vereine und Verbände auf, wenn sie zur Regionalentwicklung und Förderung des natürlichen und kulturellen Erbes beitragen. Damit soll das wirtschaftliche und soziale Leben des ländlichen Raums Vorarlberg im Verein repräsentiert sein. Neben diesen ordentlichen Mitgliedern können auch natürliche Personen oder Unternehmen aufgenommen werden, insbesondere jene, die in den Projekten aktiv sind. Die Mitgliedsbeiträge werden von der Vollversammlung gemäß den Statuten bestimmt. Zur Basisfinanzierung des Vereins und des Managements tragen die Gemeinden bzw. die Regionalplanungsgemeinschaften bei, indem ein Beitrag in der Höhe von mindestens 0,6 Euro/Einwohner (Basis VZ 2001) eingehoben wird. Weitere Mitgliedsbeiträge sind symbolische Beiträge von 20 Euro pro Person oder Institution. Beiträge zur Projektbeteiligung werden von Fall zu Fall mit dem Vorstand und mit den einzelnen Akteuren individuell vereinbart. Vorstand: Der Vorstand wird von den ordentlichen Mitgliedern gewählt, wobei auch die fördernden Mitglieder passiv wahlberechtigt sind. Die Vollversammlung hat bei der Zusammensetzung des Vorstandes folgende Regeln zu beachten:
Für die Abwicklung der laufenden Geschäfte bestellt der Vorstand eine(n) Geschäftsführer(in) bzw. beauftragt für dies Aufgaben ein einschlägiges Büro. Diese Stelle wird als LAG-Managementstelle bezeichnet. Der Vorstand entscheidet mit einer Anwesenheit von mindestens sechs Vorstandsmitglieder in einfacher MehrheitDie Vorstandsmitglieder achten in eigener Verantwortung, dass das Gebiet der Vereinsmitglieder möglichst umsassenden vertreten ist. Dazu sprechen sich die Vorstandsmitglieder zur Sitzung ab und sorgen dafür, dass mindesten 1 Vertreter aus dem Teilgebiet der Mitglieder bei der Sizung anwesend ist. Geschäftsführung bzw. LAG-Managementstelle: Die Aufgaben des LAG-Managements sind im LEADER+ Regionaler Entwicklungsplan Vorarlberg im Einzelnen unter Punkt 5.4 beschrieben. Das LAG-Management wird vom Vorstand bestellt. Die Auswahl erfolgt nach den für europäische Auswahlverfahren bekannten Kriterien. |
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2. Verfahren zur Entscheidungsfindung |
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Sitzungen: Der Vorstand tagt in regelmäßigen Sitzungen, mindestens 2-monatlich an wechselnden Standorten. Wenn nicht anders vereinbart, finden die Sitzungen alle 60 Tage statt. Die Einberufung erfolgt durch das LAG-Management. Auf Wunsch von mindestens 3 Vorstandsmitgliedern können außerordentliche Sitzungen durch das LAG-Management einberufen werden. Der Vorstand ist mit der Anwesenheit von 6 Vorstandsmitglieder beschlussfähig. Vorstandsmitglieder verpflichten sich, den Erhalt der Einladung zur Sitzung unter Angabe der Teilnahme mindestens 3 Tage vor Sitzungstermin via e-mail zu bestätigen. So soll eine Unterbesetzung aufgrund von Terminproblemen vermieden werden. Für dringende Fälle ist ein schriftlicher e-mail Umlaufbeschluss möglich. Sitzungsverfahren: Der Obmann oder dessen Stellvertreter leitet die Sitzungen des Vorstandes. Dieser kann die Sitzungsleitung jeweils ganz oder teilweise an den LAG-Manager übertragen. Darüber hinaus ist es seine Aufgabe, zu Beginn jeder Sitzung über den aktuellen Geschäfts- und Projektverlauf zu informieren und das Protokoll zu führen. Die Abstimmung erfolgt mit einfacher Mehrheit entsprechend den Statuten. Das vorwiegende Ziel der Sitzungen ist die Sicherung der Kohärenz und die Beratung der Initiativgruppen und Projektträger. Die Mindestbestandteile einer Vorstandssitzung sind:
Einzelne Tagesordnungspunkte sind von der Entwicklung in Projekten abhängig. Das LAG-Management ist daher ermächtigt, diesbezüglich weitere Punkte in die Tagesordnung aufzunehmen. Informationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sind für die Vorstandsmitglieder ebenfalls beim LAG-Management erhältlich. |
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3. Projektauswahlverfahren |
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Für die Erstellung der Projektanträge werden die
Projektträger vom LAG-Management beraten. Die Konzepte werden dann dem
Vorstand zur Beschlussfassung der Empfehlung an die PVL vorgelegt. Der Entscheidungsprozess entspricht dem unter Punkt 5.3 im Regionalentwicklungsplan festgehaltenen Ablauf. Das LAG-Entscheidungsgremium (= Vorstand) erstellt aufgrund dieser Punktebewertung eine Prioritätenreihung, Projekte mit weniger als 10 Punkten werden nicht zur Förderung empfohlen. |
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4. Finanzgebarung |
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Der Eigenaufwand abgesehen von Projektbeteiligungen
betrifft im Wesentlichen das LAG-Management. Die im eingereichten
Programm ausgewiesenen Beträge entsprechen dem momentanen
Kenntnisstand. Im übrigen wird bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres vom LAG-Management ein Budgetvorschlag erstellt, welcher dem Vorstand zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Spätestens bis 15. Mai wird vom LAG Management ein Rechnungsabschluss des abgelaufenen Kalenderjahres erstellt, dieser wird im Vorstand behandelt, der Rechnungsprüfung vorgelegt, der Vollversammlung zur Beschlussfassung aufbereitet und zur Förderung eingereicht. Als Richtlinie gilt die Finanzplanung unter Punkt 6 des Regionalen Entwicklungsplans vom 22.05.01, welcher auf Grundlage der Beschlüsse vom 18.05.01 erstellt wurde. |
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5. Organisation |
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Ergänzend zu den Statuten wird die Aufbauorganisation als Ergebnis einer
Reihe von Arbeitsgruppensitzungen im Einzelnen wie folgt
definiert: Akteure/Begriffe:
Entstehung von Projekten: Projekte entstehen durch Initiativgruppen oder werden innerhalb der LAG-Organisation bewusst initiiert. Zur Konkretisierung des Projektantrages kann die Beratung des LAG-Managements in Anspruch genommen werden, die Beratung ist für den Projektträger kostenlos. Beratung im LEADER-Kreis: Der LEADER-Kreis ist als Fachbeirat zu
verstehen, der die inhaltlichen Fragen mit dem Projektträger klärt, Synergien
zwischen den Projekten sucht und das Projekt durch die Bewertung der LAG
fachlich vorbereitet. Nicht alle Schlüsselprojekt verfügen über einen
LEADER-Kreis, in solchen Fällen übernimmt die LAG diese Funktion. Entscheidungsfindung in der LAG-Sitzung: ausgearbeiteten Projektvorschläge werden durch den Projektträger selbst oder einem Beauftragten vorgestellt und zur Abstimmung vorgebracht. Jedes Projekt wird vom Vorstand kommentiert und gemäß Punkt 3 – Projektauswahlverfahren bewertet. Je nach Entscheidung wird das Projekt zur Förderung empfohlen und für den Projektträger bei der Programmverantwortlichen Landesstelle (PVL) zur Förderung eingereicht. Um Abstimmungswege zu verkürzen, wird die PVL zu den 2monatlich stattfindenden LAG-Sitzungen eingeladen. Projektausführung: Das Projekt wird durch den/die Projektleiter(in) innerhalb des Vereins und beim Projektträger verantwortlich vertreten, der/die Projektbeauftragte führt bzw. begleitet das Projekt professionell. Je nach Vereinbarung erfolgen Zwischenberichte im Lenkungsausschuss (LAG-Sitzung). Laufende Zwischenberichte erfolgen im jeweiligen LEADER-Kreis und sind daher protokollarisch erfasst, weitere Zwischenberichte sind in der Regel nicht erforderlich. Verwaltungstechnisch werden die Projekte nach den Vereinsstandards abgewickelt, die Anlaufstelle dazu bildet das LAG-Management. |
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6. Projektabrechnung |
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Förderfähige Ausgaben sind nach Projektanmeldung und innerhalb einer Frist von 6 Monaten zum Förderantrag anrechenbar, eine Förderung ist jedoch erst nach Erhalt der Förderzusage möglich. Zwischenabrechnungen und Anträge auf Auszahlung von Förderung sind möglich. Das LAG Management unterstützt den Projektträger in der Projektabrechnung und in der Antragsstellung zur Förderung.überarbeitet: 20.03.04 |
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Zuletzt verändert: 14.03.2006 09:15