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Geschäftsordnung

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Grundlagen
 
a) Statuten des Vereins gemäß Bestandsbescheinigung Nr. Vr-42/2001 der Sicherheitsdirektion Bregenz.

b) Regionaler Entwicklungsplan der LAG-Vorarlberg gemäß Beschluss der Vollversammlung vom 18.05.01.

Ziel der Geschäftsordnung ist es, ergänzend zu den Statuten interne Abläufe festzuschreiben und nachvollziehbar zu dokumentieren.
 

1. Zusammensetzung, Kompetenzen und Aufgaben der Organe

 
Mitglieder, Vollversammlung:
Der Verein wurde von den Regionalplanungsgemeinschaften der Talschaften Vorarlbergs gegründet. Angrenzende Gemeinden die keiner REGIO angehören können dem Verein durch Beitrittserklärung und Gemeinderatsbeschluss schon bei der Gründung beitreten.

Die Gründer des Vereins nehmen auf Antrag neben weiteren Gemeinden auch Vereine und Verbände auf, wenn sie zur Regionalentwicklung und Förderung des natürlichen und kulturellen Erbes beitragen. Damit soll das wirtschaftliche und soziale Leben des ländlichen Raums Vorarlberg im Verein repräsentiert sein.

Neben diesen ordentlichen Mitgliedern können auch natürliche Personen oder Unternehmen aufgenommen werden, insbesondere jene, die in den Projekten aktiv sind.

Die Mitgliedsbeiträge werden von der Vollversammlung gemäß den Statuten bestimmt. Zur Basisfinanzierung des Vereins und des Managements tragen die Gemeinden bzw. die Regionalplanungsgemeinschaften bei, indem ein Beitrag in der Höhe von mindestens 0,6 Euro/Einwohner (Basis VZ 2001) eingehoben wird. Weitere Mitgliedsbeiträge sind symbolische Beiträge von 20 Euro pro Person oder Institution. Beiträge zur Projektbeteiligung werden von Fall zu Fall mit dem Vorstand und mit den einzelnen Akteuren individuell vereinbart.

Vorstand:
Der Vorstand wird von den ordentlichen Mitgliedern gewählt, wobei auch die fördernden Mitglieder passiv wahlberechtigt sind.

Die Vollversammlung hat bei der Zusammensetzung des Vorstandes folgende Regeln zu beachten:
  1. Das Gebiet der Vereinsmitglieder (LEADER + Region) soll möglichst umfassend im Vorstand vertreten sein, sodass kein Übergewicht einzelner Talschaften entsteht.

  2. Politisch gewählte Personen (Bürgermeister, Gemeinderäte, Abgeordnete zum Nationalrat oder Landtag etc.) dürfen nicht die Mehrheit im Vorstand haben, die Mehrheit sollte aus Vertretern der Wirtschaft (Gewerbe, Tourismus, Land- und Forstwirtschaft...) der Sozialpartner, aus Kultur und Sozialem zusammengesetzt sein. Ein wesentlicher Anteil sollte Frauen sein.
Der Vorstand arbeitet auch als LAG-Entscheidungsausschuss, berät die Projektträger und beurteilt die eingereichten Projekte zur Empfehlung an die LEADER-Förderstellen (PVL) nach dem unter Punkt 3 dargestellten Verfahren.

Für die Abwicklung der laufenden Geschäfte bestellt der Vorstand eine(n) Geschäftsführer(in) bzw. beauftragt für dies Aufgaben ein einschlägiges Büro. Diese Stelle wird als LAG-Managementstelle bezeichnet.

Der Vorstand entscheidet mit einer Anwesenheit von mindestens sechs Vorstandsmitglieder in einfacher MehrheitDie Vorstandsmitglieder achten in eigener Verantwortung, dass das Gebiet der Vereinsmitglieder möglichst umsassenden vertreten ist. Dazu sprechen sich die Vorstandsmitglieder zur Sitzung ab und sorgen dafür, dass mindesten 1 Vertreter aus dem Teilgebiet der Mitglieder bei der Sizung anwesend ist.



Geschäftsführung bzw. LAG-Managementstelle:
Die Aufgaben des LAG-Managements sind im LEADER+ Regionaler Entwicklungsplan Vorarlberg im Einzelnen unter Punkt 5.4 beschrieben. Das LAG-Management wird vom Vorstand bestellt. Die Auswahl erfolgt nach den für europäische Auswahlverfahren bekannten Kriterien.
 

2. Verfahren zur Entscheidungsfindung

 
Sitzungen:
Der Vorstand tagt in regelmäßigen Sitzungen, mindestens 2-monatlich an wechselnden Standorten. Wenn nicht anders vereinbart, finden die Sitzungen alle 60 Tage statt. Die Einberufung erfolgt durch das LAG-Management. Auf Wunsch von mindestens 3 Vorstandsmitgliedern können außerordentliche Sitzungen durch das LAG-Management einberufen werden. Der Vorstand ist mit der Anwesenheit von 6 Vorstandsmitglieder  beschlussfähig. Vorstandsmitglieder verpflichten sich, den Erhalt der Einladung zur Sitzung unter Angabe der Teilnahme mindestens 3 Tage vor Sitzungstermin via e-mail zu bestätigen. So soll eine Unterbesetzung aufgrund von Terminproblemen vermieden werden.

Für dringende Fälle ist ein schriftlicher e-mail Umlaufbeschluss möglich.

Sitzungsverfahren:
Der Obmann oder dessen Stellvertreter leitet die Sitzungen des Vorstandes. Dieser kann die Sitzungsleitung jeweils ganz oder teilweise an den LAG-Manager übertragen. Darüber hinaus ist es seine Aufgabe, zu Beginn jeder Sitzung über den aktuellen Geschäfts- und Projektverlauf zu informieren und das Protokoll zu führen. Die Abstimmung erfolgt mit einfacher Mehrheit entsprechend den Statuten. Das vorwiegende Ziel der Sitzungen ist die Sicherung der Kohärenz und die Beratung der Initiativgruppen und Projektträger.

Die Mindestbestandteile einer Vorstandssitzung sind:

  • Feststellung der fristgerechten Aussendung der Einladung
  • Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Feststellung vorliegender Anträge zur Änderung der Tagesordnung und die ev. erforderliche Beschlussfassung zur Aufnahme eines ergänzenden Tagesordnungspunktes
  • Durchführung der Sitzung gemäß der Tagesordnung
  • Festlegung der Tagesordnung für die kommende Sitzung bzw. Beschluss über die Vorgangsweise zur Festlegung der Tagesordnungspunkte.
Anmerkung:
Einzelne Tagesordnungspunkte sind von der Entwicklung in Projekten abhängig. Das LAG-Management ist daher ermächtigt, diesbezüglich weitere Punkte in die Tagesordnung aufzunehmen. Informationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sind für die Vorstandsmitglieder ebenfalls beim LAG-Management erhältlich.
 

3. Projektauswahlverfahren

 
Für die Erstellung der Projektanträge werden die Projektträger vom LAG-Management beraten. Die Konzepte werden dann dem Vorstand zur Beschlussfassung der Empfehlung an die PVL vorgelegt.

Der Entscheidungsprozess entspricht dem unter Punkt 5.3 im Regionalentwicklungsplan festgehaltenen Ablauf.

Das LAG-Entscheidungsgremium (= Vorstand) erstellt aufgrund dieser Punktebewertung eine Prioritätenreihung, Projekte mit weniger als 10 Punkten werden nicht zur Förderung empfohlen.
 

4. Finanzgebarung

 
Der Eigenaufwand abgesehen von Projektbeteiligungen betrifft im Wesentlichen das LAG-Management. Die im eingereichten Programm ausgewiesenen Beträge entsprechen dem momentanen Kenntnisstand.

Im übrigen wird bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres vom LAG-Management ein Budgetvorschlag erstellt, welcher dem Vorstand zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Spätestens bis 15. Mai wird vom LAG Management ein Rechnungsabschluss des abgelaufenen Kalenderjahres erstellt, dieser wird im Vorstand behandelt, der Rechnungsprüfung vorgelegt, der Vollversammlung zur Beschlussfassung aufbereitet und zur Förderung eingereicht.

Als Richtlinie gilt die Finanzplanung unter Punkt 6 des Regionalen Entwicklungsplans vom 22.05.01, welcher auf Grundlage der Beschlüsse vom 18.05.01 erstellt wurde.


 

5. Organisation

 
Ergänzend zu den Statuten wird die Aufbauorganisation als Ergebnis einer Reihe von Arbeitsgruppensitzungen im Einzelnen wie folgt definiert:

Akteure/Begriffe:
LAG-Sitzung Dies ist die Vorstandssitzung des Entwicklungsvereins bzw. Sitzung der LAG – Lokale Aktionsgruppe. Die Sitzung agiert als Lenkungsausschuss für alle LEADER-Projekte und tagt bis auf weiteres alle 2 Monate.
LEADER-Kreis ist der Personenkreis, der in den einzelnen landesweit tätigen Arbeitsgruppen zu Schlüsselprojekten tätig ist.
LEADER-Kreis „Holz“ ist die landesweit tätige Arbeitsgruppe zum Schlüsselprojekt bzw. Schlüsselthema „Begegnung mit Holz“
LEADER-Kreis „Wasser“ wie oben, jedoch Schlüsselprojekt „Lebensquelle Wasser“
Sprecher LEADER-Kreis... ist eine Person aus dem Vereinsvorstand, die einer der landesweit tätigen Arbeitskreise vorsteht.
Projektgruppe Die Projektgruppe besteht aus Mitgliedern, die sich zur Bearbeitung eines definierten Vorhabens im Rahmen eines Schlüsselprojektes zusammen gefunden haben. Die Projektgruppe besteht aus:Projektbeauftragten, Projektbegleiter, Experten und Mitarbeitern.
Projektleiter(in) Der/Die Projektleiter(in) zeichnet sich innerhalb des Vereins für das Projekt verantwortlich und ist Sprecher(in) für das Projekt, er/sie gehört entsprechend der thematischen Zuordnung des Projektes dem LEADER Kreis an.
Projektbeauftragte Der/die Projektbeauftragte stellt eine professionelle Unterstützung im Bereich der Moderation und des Projektmanagements dar, die/der Projektbegleiter/-in ist dem LEADER-Programm und der Administration kundig und schließt eine vertragliche Vereinbarung mit dem Projektträger und dem Verein (Standardvertrag).
Projektmitarbeiter Projektmitarbeiter(innen) sind Betroffene und arbeiten in der Regel ehrenamtlich.
Experten sind Know-how Träger, die in den einzelnen Projekten je nach Themenstellung zur Projektmitarbeit eingeladen werden. Als Experten gelten auch Betroffene, die sich aufgrund ihres Know-hows über die eigenen Interessen hinausgehend ins Projekt einbringen.
Projektträger ist eine juristische Person, die laut Richtlinien berechtigt ist, Förderungen zu erhalten, ist Rechnungsempfänger sämtlicher Projektausgaben, auch Aufwendungen, die dem Verein aufgrund des spezifischen Projektes entstanden sind, werden an den Projektträger verrechnet. Er ist für die Einhaltung der Förderbestimmungen verantwortlich, in Sachen Förderabwicklung wird er vom LAG-Management unterstützt.

Entstehung von Projekten:

Projekte entstehen durch Initiativgruppen oder werden innerhalb der LAG-Organisation bewusst initiiert. Zur Konkretisierung des Projektantrages kann die Beratung des LAG-Managements in Anspruch genommen werden, die Beratung ist für den Projektträger kostenlos.

Beratung im LEADER-Kreis:

Der LEADER-Kreis ist als Fachbeirat zu verstehen, der die inhaltlichen Fragen mit dem Projektträger klärt, Synergien zwischen den Projekten sucht und das Projekt durch die Bewertung der LAG fachlich vorbereitet. Nicht alle Schlüsselprojekt verfügen über einen LEADER-Kreis, in solchen Fällen übernimmt die LAG diese Funktion.



Entscheidungsfindung in der LAG-Sitzung:
ausgearbeiteten Projektvorschläge werden durch den Projektträger selbst oder einem Beauftragten vorgestellt und zur Abstimmung vorgebracht. Jedes Projekt wird vom Vorstand kommentiert und gemäß Punkt 3 – Projektauswahlverfahren bewertet. Je nach Entscheidung wird das Projekt zur Förderung empfohlen und für den Projektträger bei der Programmverantwortlichen Landesstelle (PVL) zur Förderung eingereicht. Um Abstimmungswege zu verkürzen, wird die PVL zu den 2monatlich stattfindenden LAG-Sitzungen eingeladen.

Projektausführung:
Das Projekt wird durch den/die Projektleiter(in) innerhalb des Vereins und beim Projektträger verantwortlich vertreten, der/die Projektbeauftragte führt bzw. begleitet das Projekt professionell. Je nach Vereinbarung erfolgen Zwischenberichte im Lenkungsausschuss (LAG-Sitzung). Laufende Zwischenberichte erfolgen im jeweiligen LEADER-Kreis und sind daher protokollarisch erfasst, weitere Zwischenberichte sind in der Regel nicht erforderlich. Verwaltungstechnisch werden die Projekte nach den Vereinsstandards abgewickelt, die Anlaufstelle dazu bildet das LAG-Management.
 

6. Projektabrechnung

 

Förderfähige Ausgaben sind nach Projektanmeldung und innerhalb einer Frist von 6 Monaten zum Förderantrag anrechenbar, eine Förderung ist jedoch erst nach Erhalt der Förderzusage möglich.

Zwischenabrechnungen und Anträge auf Auszahlung von Förderung sind möglich. Das LAG Management unterstützt den Projektträger in der Projektabrechnung und in der Antragsstellung zur Förderung.


überarbeitet: 20.03.04
 
Erstellt von: solution2u
Zuletzt verändert: 14.03.2006 09:15